Eichstätter Kurier am 14.04.01

"Wir werden alles tun, um eine vernünftige Lösung zu finden"
Bürgerversammlung zu Mobilfunk bringt in Schernfeld 200 Menschen auf die Beine / Gemeinde will mit Betreiber verhandeln
Schernfeld (zba) Die geplante Mobilfunkantenne im Schernfelder Neubaugebiet Kreuzäcker führte eine Woche nach Bekanntwerden zu einer Bürgerversammlung. Eingeladen hatte die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative "Gegen Mobilfunkanlagen in Wohngebieten in Schernfeld". 200 Bürger waren dazu gekommen. Bürgermeister Ludwig Mayinger informierte über die rechtliche Situation und der Arzt Dr. Martin Gailhofer über gesundheitliche Risiken. Die Sprecher der Bürgerinitiative, die als Erste die Bevölkerung informiert und aktiviert hatten, trugen ihre Ziele vor und übergaben dem Bürgermeister ihre Forderungen und die mittlerweile 680 Unterschriften der Mobilfunkanlagengegner.
"Wir werden erst aufhören, wenn Mobilfunkanlagen in Schernfelder Wohngebieten gestorben sind", erklärten unmissverständlich Edi Breitenhuber, Josef Beck jun. und Franziska Braun-Wiedmann, die Sprecher der Initiative. Sie begründeten die Ängste der betroffenen und besorgten Bürger mit den "gesundheitlichen Risiken" (siehe nebenstehenden Bericht) und formulierten klar ihre Forderungen an die "gewählten Gemeindevertreter": Verhinderung der aktuell geplanten Mobilfunkanlage im Wohngebiet Kreuzäcker, möglichst rasche Ausweisung von verträglichen Alternativstandorten in ausreichender Entfernung zur Wohnbebauung, nachdrückliche Maßnahmen zur Änderung der Gesetzeslage auf kommunaler, Landes- und Bundesebene und schließlich die Schaffung eines Risikobewusstseins durch möglichst aktuelle und umfassende Information.

Die Sprecher baten den Bürgermeister und Gemeinderat, die Umsetzung "zum frühestmöglichen Zeitpunkt" anzugehen und mit "größtem Nachdruck" zu verfolgen. Sie boten sich der Gemeinde als ständiger Gesprächspartner an und betonten: "Uns liegt sehr am Herzen, mit der Gemeinde zusammenzuarbeiten." Versammlungsteilnehmer forderten den Bürgermeister auf, "kämpferisch" zu sein. Die anfängliche Skepsis, der Bürgermeister sei vielleicht zu wenig aktiv, legte sich im Laufe der Versammlung, und die Teilnehmer gewannen den Eindruck, dass Bürgermeister und Gemeinderat hinter den Zielen der Bürgerinitiative stehen und sich voll für die Verhinderung der Mobilfunkantennen in Wohngebieten einsetzen.

Bürgermeister Ludwig Mayinger versprach: "Wir werden alles tun, um gemeinsam mit der Bürgerinitiative eine vernünftige Lösung zu finden." Die rechtliche Situation, falls der Mobilfunkbetreiber auf dem bereits abgeschlossenen Vertrag beharre, sei sehr schwierig. Im aktuellen Fall sei der Vertrag für zehn Jahre ohne Ausstiegsklausel oder vorherige Kündbarkeit abgeschlossen. Deshalb, so Mayinger, könnten die Ziele nur durch Verhandlung mit dem Betreiber erreicht werden.

Als erster Schritt sind alternative Standorte notwendig. Möglichkeiten dazu zeigte der Bürgermeister den Versammlungsteilnehmern auf Folien. Des Weiteren gab er eingehende Informationen über rechtliche Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen. Danach bedürfen sie keiner immissionschutzrechtlichen Erlaubnis. Eine Mobilfunkbasisstation mit einem Rauminhalt bis zu zehn Kubikmetern sowie der Antenne bis zu einer Höhe von zehn Metern (nur die eigentliche Konstruktion) ist genehmigungsfrei. Eine Sendeanlage ist unzulässig, wenn schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden. Bei jeder Sendeanlage liegen Immissionen in Form von elektromagnetischen Feldern vor. Die rechtlichen Schwierigkeiten, so Mayinger, beginnen jedoch bei der Beurteilung, ob eine Einwirkung im Sinne einer messbaren physiologischen Veränderung nachgewiesen werden kann.

Mayinger verwies auf das Landesentwicklungsprogramm, wonach die Versorgung mit Einrichtungen der Telekommunkation insbesondere auch im Bereich der Funktelekommunikation flächendeckend sichergestellt werden soll. Die Gemeinden haben allerdings die Möglichkeit, im Flächennutzungsplan für Anlagen des Mobilfunks im Außenbereich eine positive Standortzuweisung vorzunehmen, um auf diese Weise den übrigen Planungsraum freizuhalten. Ein genereller Ausschluss von Mobilfunkanlagen in allen Baugebieten ist nach der jetzigen Rechtslage als unzulässige "Negativplanung" nicht möglich.

Die Bürger hatten bei der Versammlung kein Verständnis für diese Gesetzeslage und forderten, Druck auf Politiker und Regierungen auszuüben, um grundsätzlich Mobilfunkanlagen in Wohngebieten zu verhindern.


DONAUKURIER, JE 14.04.2001

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